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Friday, Apr 26th 2024

The ACP Legal Association

  • OHADAC and ACP Legal

    The partisans of this project, called OHADAC (Organisation for the Harmonisation of Business Law in the Caribbean), decided to meet within the framework of the association ACP Legal, to help interested Caribbean States to implement the project.

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  • OHADAC in brief

    This brochure has been published by the ACP Legal Association.

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Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019: Frankreich und Deutschland legen Grundstein für die Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts 20. Januar 2019

21 Jan 2019

photoVor 56 Jahren, am 22. Januar 1963, unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Präsident Charles de Gaulle den Elysée-Vertrag, der Friede und Einheit in Europa schuf, indem er die historische Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich prägte.

Am 22. Januar 2019 unterzeichnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen deutsch-französischen Staatsvertrag, der die neuen Leitlinien der bilateralen Zusammenarbeit der beiden Ländern zieht. Die deutsch-französische Kooperation zielt weiterhin auf Solidarität, Einheit und vertiefte Integration in Europa.

Der Vertrag von Aachen ist ein historischer Rechtsakt, der die Zukunft Europas prägen wird.

Sein Artikel 20 ist auffallend stichhaltig und konkret gefasst. Statt diplomatischer Floskeln kündigt der Artikel die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts der beiden Länder an, die im Rahmen des Projektes “Europäisches Wirtschaftsrecht” stattfinden sollte. Er stellt somit die Weichen für eine Stärkung der Einheit Europas durch das Band des Rechts in unmittelbarer Anlehnung an die Vorstellungen von Walter Hallstein, des ersten Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Artikel 20

(1) Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat fördert die bilaterale Rechtsharmonisierung, unter anderem im Bereich des Wirtschaftsrechts, und stimmt die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik regelmäßig ab, um so die Konvergenz zwischen beiden Staaten zu befördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu verbessern.

(2) Beide Staaten richten einen deutsch-französischen „Rat der Wirtschaftsexperten“ ein, der sich aus zehn unabhängigen Fachleuten zusammensetzt und das Ziel verfolgt, ihren Regierungen wirtschaftspolitische Empfehlungen zu unterbreiten.

Bitte kontaktieren Sie für mehr Informationen:

Alexandre Robinet-Borgomano
Email: alexandre.robinet-borgomano@codeeuropeendesaffaires.eu.com

Niklas Uder
Email: niklas.uder@wirtschaftsgesetzbuch.de

Published on 2019-01-21, 11:03 am

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